Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Die Vermittlung eines neuen Mitarbeiters / einer neuen Mitarbeiterin ist uns was Wert!

Die GEG ist ein modernes Unternehmen, in dem wahre Werte noch zählen. Ein gutes, offenes und respektvolles Miteinander zwischen Personal und Geschäftsführung ist die Basis für eine dauerhaft gute Zusammenarbeit und hohe Motivation aller. Diese bemerkenswerte Unternehmenskultur wird in unserer Firma von ALLEN mitgetragen, daher ist auch das Arbeitsklima ein sehr gutes und freundliches. Das „DU“ ist an der Tagesordnung – vom Lehrling bis zum Geschäftsführer sind alle per DU. Das soll auch diese gegenseitige Nähe unterstreichen. Schließlich sind die Mitarbeiter/-innen das wertvollste Kapital in einem Dienstleistungsunternehmen wie der GEG.

Und weil dieses Miteinander so gut läuft, sind die Mitarbeiter/-innen der GEG sehr stolz auf IHR / UNSER Unternehmen und bewerben die GEG daher gerne als tollen Arbeitgeber (was sie ja schließlich auch ist). Die Mitarbeiter/-innen der GEG sind nämlich die besten Botschafter und Werbeträger der GEG. Denn nur ein/e zufriedene/r, begeisterte/r Mitarbeiter/-in vermittelt neue Mitarbeiter/-innen. Und das wollen wir honorieren!

Jede/r GEG Mitarbeiter/-in erhält für die Vermittlung eines neuen Mitarbeiters bzw. einer neuen Mitarbeiterin (es gibt dazu klare Regeln – Eigenbewerbungen sind natürlich ausgeschlossen) eine tolle Einmalprämie. Wichtig ist, dass der/die neue Mitarbeiter/-in auch dauerhaft bei uns bleiben möchte, wovon wir aber eigentlich ausgehen. Wer einmal bei uns anfängt, möchte die vielen Benefits, wie z.B. die 4-Tage-Woche oder finanzielle Hilfestellung bei Bedarf etc. etc. und das tolle Arbeitsklima nicht mehr vermissen! Die Aktion gilt natürlich auch für Lehrlinge. In Zeiten des Fachkräftemangels ist diese Aktion besonders bedeutend und – wie wir jetzt sehen – äußerst erfolgreich! Einige neue Mitarbeiter konnten bereits über diesen Kanal der „Mundpropaganda“ gewonnen werden.

Wir machen keinen Hehl daraus: Wir suchen auch weiterhin engagierte und hochmotivierte Mitarbeiter/-innen, die gerne in einem aufgeschlossenen, familienfreundlichen Unternehmen (ausgezeichnet mit dem OÖ Landesfamilienpreis 2022 „Felix Familia“) arbeiten würden. Wer die Chance nützt und sich bewirbt, hat den richtigen Schritt getan.

ERWEITERUNG DER AKTION AUF ALLE AUSSENSTEHENDEN, DIE MITARBEITER VERMITTELN:

Ab 1.6.2022 gilt die o.a. Mitarbeiteraktion auch für ALLE ANDEREN PERSONEN (also auch für NICHT-GEG Mitarbeiter/-innen, Ausnahmen siehe unten), die eine/n neuen Mitarbeiter/-in bringen. Voraussetzung ist, dass dies der GEG beim Erstkontakt (wie immer dieser auch erfolgt) vom Bewerber und dem Vermittler sofort und ausdrücklich bekanntgegeben wird (spätere, nachträgliche Meldungen werden nicht berücksichtigt). Außerdem entsteht ein Anspruch erst dann, wenn ein Dienstvertrag tatsächlich zustandekommt (Unterschrift von beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und der/die Mitarbeiter/-in mindestens 6 volle Kalendermonate ohne Unterbrechung in der GEG gearbeitet hat und sich dann immer noch in ungekündigter Stellung befindet. Ein Anspruch auf eine fixe Stelle/Einstellung besteht durch die Vermittlung nicht – die Entscheidung, ob eine Einstellung zustande kommt, obliegt IMMER einzig der GEG. Sonstige Abgeltungen sind ebenfalls ausgeschlossen.

Als Einmalprämie zahlt die GEG …

                                               500 Euro (in Worten: fünfhundert,00 Euro),

… sofern die o.a. Bedingungen alle vollständig erfüllt werden und kein Ausschließungsgrund vorhanden ist. Der Betrag wird auf ein vom Vermittler genanntes Konto (keine Barauszahlung möglich) nach Ablauf der 6 Monatsfrist (Kalendermonate) bis zum 10. des Folgemonats ausbezahlt. Gibt der Vermittler kein Konto (IBAN) eines österreichischen Bankinstituts an, kann keine Auszahlung erfolgen.

==> Ausnahmen von der Aktion / Ausschlussgründe von einer Prämienzahlung:

Die Aktion gilt nur für Personen, die in Österreich einen Wohnsitz und ein Bankkonto besitzen. Die Aktion gilt NICHT für Firmen oder professionelle Vermittler/Agenturen oder andere Personen, die für die Vermittlung aus anderen Gründen eine Vermittlungsprovision oder Prämie erhalten. Eigenbewerbungen/-vermittlungen sind ebenfalls ausgenommen, wobei enge Familienmitglieder (1. u. 2. Grades) des Bewerbers / der Bewerberin nicht als Vermittler gelten – dies gilt dann weiterhin als Eigenbewerbung und würde keinen Prämienanspruch bedingen. Nachträgliche Meldungen eines Vermittlers, d.h. Meldungen (in welcher Form immer) nach dem Erstkontakt zwischen dem potenziellen, neuen Mitarbeiter/-in und der GEG) werden nicht berücksichtigt und sind daher von der Aktion ausgenommen!

WIR FREUEN UNS AUF EINE REGE UNTERSTÜTZUNG IN UNSERER PERSONALSUCHE!

Hier geht es zu den Jobs: <KLICK>

Aktion gültig bis auf Widerruf, längstens aber bis 31.12.2022. Irrtum vorbehalten. Aktion gilt nicht für Lehrberufe/-verträge. Für Fragen wendet Euch bitte telefonisch an das Sekretariat der GEG unter 07612 / 795 300 oder via E-Mail unter bewerbung@geg.co.at!

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